Wer kann sich für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen lassen?

Im Grunde kann jede:r Jugendleiter:in welche in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses stehen, sich für das Ehrenamt freistellen lassen. Schüler:innen können von Ihrer jeweiligen Schulleitung für Tätigkeiten freistellen lassen, solange keinerlei schwerwiegende schulische Gründe dagegensprechen.

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