Wer kann sich für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen lassen?

Im Grunde kann jede_r Jugendleiter_in welche sich in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses stehen für das Ehrenamt freistellen lassen. Schüler_innen können von Ihrer jeweiligen Schulleitung für Tätigkeiten freistellen lassen, solange keinerlei schwerwiegende schulische Gründe dagegensprechen.

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