Im Grunde kann jede_r Jugendleiter_in welche sich in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses stehen für das Ehrenamt freistellen lassen. Schüler_innen können von Ihrer jeweiligen Schulleitung für Tätigkeiten freistellen lassen, solange keinerlei schwerwiegende schulische Gründe dagegensprechen.