Im Grunde kann jede:r Jugendleiter:in welche in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses stehen, sich für das Ehrenamt freistellen lassen. Schüler:innen können von Ihrer jeweiligen Schulleitung für Tätigkeiten freistellen lassen, solange keinerlei schwerwiegende schulische Gründe dagegensprechen.