Wie und wo ist ein solcher Antrag zu stellen?

Der Antrag muss vier Wochen vor dem betroffenen Zeitraum beim Arbeitgeber in schriftlicher Form eingegangen sein. Der Antrag selbst muss von der Jugendorganisation (also in diesem Falle die EJ Augsburg) gestellt werden. Dieser kann nur abgelehnt werden wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Sollte der Arbeitgeber nicht spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Zeitraum schriftlich ablehnen gilt der Antrag ebenfalls als genehmigt.

Den Antrag selbst findest du unter folgendem Link:

https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html

Wofür und wie lange kann ich freigestellt werden?

Für Freizeitmaßnahmen, Jugendleiterangebote, internationale Jugendarbeit und für vieles mehr ist eine Freistellung möglich. In einem Jahr kann man somit für 12 Veranstaltungen die Freistellung „gewährt“ werden. Maximal aber ist das dreifache der wöchentlichen Arbeitszeit.

Wer kann sich für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen lassen?

Im Grunde kann jede_r Jugendleiter_in welche sich in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses stehen für das Ehrenamt freistellen lassen. Schüler_innen können von Ihrer jeweiligen Schulleitung für Tätigkeiten freistellen lassen, solange keinerlei schwerwiegende schulische Gründe dagegensprechen.