Wie und wo ist ein solcher Antrag zu stellen?

Der Antrag muss vier Wochen vor dem betroffenen Zeitraum beim Arbeitgeber in schriftlicher Form eingegangen sein. Der Antrag selbst muss von der Jugendorganisation (also in diesem Falle die EJ Augsburg) gestellt werden. Dieser kann nur abgelehnt werden wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Sollte der Arbeitgeber nicht spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Zeitraum schriftlich ablehnen gilt der Antrag ebenfalls als genehmigt.

Den Antrag selbst findest du unter folgendem Link:

https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html

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