Wofür und wie lange kann ich freigestellt werden?

Für Freizeitmaßnahmen, Jugendleiterangebote, internationale Jugendarbeit und für vieles mehr ist eine Freistellung möglich. In einem Jahr kann man somit für 12 Veranstaltungen die Freistellung „gewährt“ werden. Maximal aber ist das dreifache der wöchentlichen Arbeitszeit.

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